Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes und der Situation angepasst ausgerüstetem Personal ausgeführt werden (VUV 5 & 8).

Die Rettung ist dabei jederzeit durch eigene Mittel der Baustelle sicherzustellen.


Leider gab es bis anhin noch riesige Unterschiede bezüglich Inhalte und Dauer von Schulungen für PSAgA.

Schulungen von 30 Minuten Dauer und 15 Teilnehmer waren keine Seltenheit.
Die Ursachen hierfür sind vielfältig und können sowohl beim Auftraggeber (Firma) wie auch beim Schulungsanbieter liegen.

Diese Webseite soll dazu beitragen, diesen Umstand zu verbessern und Schulungsangebote im Interesse der Schulungsteilnehmer zu vereinheitlichen. Siehe Rubrik Schulungsdauer

Eine angemessene Schulungsdauer ist ein Arbeitstag für Personen ohne wesentliche Vorkenntnisse.

Der Verein absturzrisiko.ch führt selbst keine Schulungen durch. Ausbildungsstätten mit hohem Qualitätsstandart nach den Richtlinien von absturzrisiko.ch finden Sie in der Rubrik «Schulungsanbieter».

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