Vermehrt erkennen Firmen die Notwendigkeit, Ihre Mitarbeiter bezüglich Arbeiten mit Absturzrisiken, insbesondere im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu schulen.
Vergl. VUV Art. 5 & 8
Vermehrt erkennen Firmen die Notwendigkeit, Ihre Mitarbeiter bezüglich Arbeiten mit Absturzrisiken, insbesondere im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu schulen.
Vergl. VUV Art. 5 & 8