healthIn der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, welche explizit eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Personen verlangt, welche Arbeiten mit Absturzrisiko ausführen.

Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, für Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Personen einzusetzen, welche sich dafür eignen und entsprechend ausgebildet worden sind.

 

Der Gesundheitszustand einer Person darf nicht zu einem Risiko für sie selbst und Dritte werden.

Es empfiehlt sich, Schulungsteilnehmer vor Schulungen für PSA gegen Absturz die Selbstdeklaration Gesundheitszustand ausfüllen zu lassen.

Mit der Selbstdeklaration Gesundheitszustand bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Schulung teilzunehmen und später Arbeiten mit Absturzrisiken auszuführen.